Übersetzungen Polnisch

Tłumaczenia Niemiecki

Beglaubigte Übersetzungen werden nur von einem beeidigten bzw. vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt und werden mit Stempel und Unterschrift beglaubigt.

In der Regel werden beglaubigte Übersetzungen von notariellen Urkunden, Gerichtsdokumenten, Handelsregisterauszügen und anderen amtlichen Dokumenten benötigt. Solche Übersetzungen  sind rechtssicher und haben Bestand vor Gericht.

Eine beglaubigte Übersetzung wird mit dem Stempel des gerichtlich ermächtigten Übersetzers versehen. Zusätzlich befindet sich auf der Übersetzung eine Klausel, in der vom Übersetzer die wörtliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original beglaubigt wird. Eine beglaubigte Übersetzung kann auch aus einer Kopie oder einem Scan des Dokumentes angefertigt werden, was auf der Übersetzung vermerkt wird. Deswegen empfehlen wir unseren Kunden immer, dass sie sich vorab vergewissern, ob die Behörde, Bank oder eine andere Einrichtung, für die eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, nicht ausschließlich Übersetzungen aus dem Original verlangt.

Als beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzerinnen bieten wir unseren Kunden beglaubigte Übersetzungen von u.a. folgenden Dokumenten an:

  • Jahresabschlüsse von Unternehmen, Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer, Gutachten,
  • Steuererklärungen für die polnischen Finanzbehörden PIT, CIT oder VAT,
  • Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuerbescheide
  • Handelsregisterauszüge, Rechnungen, Finanzunterlagen
  • Kreditverträge, Bürgschaftsverträge, Darlehensverträge, Kaufverträge, Lieferverträge allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Unterlagen für die Gewerbeanmeldung, Genehmigungen, Gesellschaftsverträge, Mietverträge, Versicherungsverträge, Leasingverträge, Arbeitsverträge
  • Notarielle Urkunden, Vollmachten, Gerichtsurteile, Beschlüsse und Entscheidungen,
  • Zollunterlagen, Zulassungsbescheinigungen, Meldebescheinigungen,
  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden), Ehefähigkeitszeugnisse, Eheverträge, Führungszeugnisse
  • Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Hochschulabschlüsse, Diplome und Diplomzusätze, usw.