Übersetzungen Polnisch

Tłumaczenia Niemiecki

Übersetzungsleistungen
  1. Als Abrechnungsgrundlage bei den Übersetzungen gelten folgende Normseiten:

    1. Beglaubigte Urkundenübersetzungen:
      1 Normseite beträgt 1125 Zeichen mit Leerzeichen (inkl. Ziffern und Satzeichen)
    2. weitere Übersetzungen (ohne Beglaubigung):

      1 Normseite beträgt 1500 Zeichen mit Leerzeichen (inkl. Ziffern und Satzeichen)
  2. Die Anzahl der Normseiten wird im übersetzten Text durch das MS Word-Programm automatisch mithilfe der Funktion „Wörter zählen” gezählt, um einen einheitlichen Abrechnungsmodus zu gewährleisten.
  3. Bei den beglaubigten Urkundenübersetzungen gilt die Abrechnung ab einer Normseite, und jede weitere angefangene Seite wird als volle Seite berechnet. Bei Übersetzungen ohne Beglaubigung werden die Zeichen mit der Genauigkeit auf eine halbe Seite gezählt.
  4. Bei den Übersetzungen von Präsentationen (z.B. im MS PowerPoint-Programm) wird die Leistung gemäß individuellen Abstimmungen mit dem Auftraggeber abgerechnet.

Achtung: Eine DIN-A4-Seite entspricht nicht immer einer Normseite der Übersetzung!

 

Dolmetschleistungen
  1. Das Honorar für die Dolmetschleistungen wird mit dem Kunden individuell vereinbart. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Themenbereich, dem Ort der Leistungserbringung sowie der Dolmetschform (Simultan-, Konsekutiv, Flüsterdolmetschen, usw.).
  2. Die Dolmetschleistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet und bei Simultandolmetschen – nach Tages- oder Halbtagssätzen berechnet.
  3. Das Honorar steht dem Dolmetscher für jede angefangene Stunde der Leistungserbringung zu.
  4. Bei Dolmetschleistungen außerhalb von Breslau (Wrocław) sowie bei Leistungen, die mehr als einen Tag dauern, werden die Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungsmehraufwendungen vom Auftraggeber gesondert getragen.

 

Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (+23%).

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